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Nichts verpassen! Mit aktuellen Inhalten aus Wirtschaftsrecht, Steuerrecht und Wirtschaftsprüfung versäumen Sie keine Neuigkeiten.
Was tun, wenn die Steuerfahndung zu Ihnen kommt?
Steuerfahndung ist sowohl Steuereintreibung als auch Steuerstrafverfolgung unter massiven Einsatz hoheitlicher Möglichkeiten des Staates. Rigoros werden sowohl die Mittel der Finanzbehörden als auch die Mittel der Strafverfolgungsbehörden gegen Bürger angewandt, die im Verdacht der Steuerhinterziehung stehen.
Fahnder, die regelmäßig aus der Betriebsprüfung kommen, sind zum Teil nicht ausreichend im Strafprozeßrecht geschult, haben nun aber die Möglichkeit zu beschlagnahmen, Häuser zu durchsuchen und zu verhaften. Der Fahnder kommt zu dem Ergebnis, aus dem Erfolg die Rechtmäßigkeit seiner Mittel ableiten zu können. Mit Erscheinen der Fahnder ist die Situation für den Verdächtigen beinahe unerträglich, seine Handlungsmöglichkeit ist beschränkt, seine Rechte sind minimal. Es gilt Fehler zu vermeiden. Durchsuchung
Rechtmittel Die Rechtsmittel der Beschwerde und der Verfassungsbeschwerde sind lückenhaft und für den Beschuldigten äußerst unbefriedigend. Voraussetzungen für ein Rechtsmittel: Der Durchsuchungsbeschluß ist rechtswidrig. Dies ist der Fall, wenn:
Beschlagnahmung und Durchsuchung, Anordnung durch einen Richter (Amtsgericht) Beschwerde (§ 304 ff StPO), Entscheidung durch das Landgericht. Beschlagnahmung und Durchsuchung bei Gefahr im Verzug, Anordnung durch Beamte Antrag auf richterliche Entscheidung durch Amtsgericht (§ 98 Abs. 2 StPO), anschließend Beschwerde (§ 304 ff StPO), Entscheidung durch das Landgericht. Verfassungsbeschwerde Diese ist gegeben bei offensichtlich fehlerhaften oder willkürlichen Durchsuchungsmaßnahmen. Da die Erfolgsaussichten minimal sind, sollte man abwägen, ob das Einlegen der Beschwerde den Nachteil aufwiegt, daß mit ihr und jedem neuen Schritt die (i.d.R. 5-jährige) Verjährung unterbrochen wird. Folgen eines rechtswiedrigen Durchsuchungsbeschlusses Bei rechtswidrigem Durchsuchungsbeschluss:
Neue Online-Prüfung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Ihres Geschäftspartners
Die EU-Kommission bietet Ihnen im Internet einen neuen Online-Dienst an, mit dem Sie die Richtigkeit der von Ihrem Geschäftspartner verwendeten USt-ID-Nr. überprüfen können. Diese Überprüfung sollten Sie insbesondere bei innergemeinschaftlichen Lieferungen von Ihnen regelmäßig ausdrucken und zu Ihren Akten nehmen:
http://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/vieshome.do?selectedLanguage=DE oder in bewährter Form beim Bundeszentralamt für Steuern http://evatr.bff-online.de/eVatR/ Bei Problemen sprechen Sie uns bitte an!
Neue Größenklassen der Betriebsprüfung zum 01.01.2010
Mit Schreiben vom 20.08.2009 hat der BMF neue Abgrenzungskriterien zur Einteilung der Betriebe in Größenklassen für die Betriebsprüfung festgelegt. Während Großbetriebe einer kontinuierlichen Prüfung unterliegen, werden Klein- und Mittelbetriebe nur stichprobenartig oder bei Auffälligkeiten geprüft. Anhand der beigefügten Information können Sie selbst bestimmen, in welche Größenklasse Ihr Betrieb eingruppiert wird.
Ort der sonstigen Leistung ab 01.01.2010
Der umsatzsteuerliche Ort der sonstigen Leistung wird unter Umsetzung der neuen Mwst-Richtlilie der EU ab dem 01.01.2010 komplett neu geregelt. Über die Umsetzung der Neuregelung informiert Sie das aktuelle BMF-Schreiben vom 04.09.2009.
Erfassung der privaten Nutzung des betrieblichen PKW - Hinweise BMF vom 18.11.2009
Die Erfassung der privaten Nutzung des betrieblichen Kfz, die Anwendung der 1%-Regel des § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG sowie die Anerkennung und die Anforderungen an ein steuerlich anerkanntes Fahrtenbuch sind ein ewiger Zankapfel mit der Finanzverwaltung, eine sog. "never ending story". Den aktuellen Stand der Rechtsauffassung des BMF hierzu finden Sie in einem offiziellen Schreiben des BMF vom 18.11.2009
Antrag auf Erteilung einer Auskunft über Sie bei der Finanzbehörde
Bei berechtigtem Interesse können Sie bei Ihrem Finanzamt einen Antrag auf Erteilung einer Auskunft über die über Ihre Person gespeicherten Angaben und Daten stellen. Wir zeigen Ihnen wie und stellen ggf. auch für Sie diesen Antrag. Zur weiteren Information anliegendes BMF-Schreiben vom 17.12.2008.
Kostensenkung beim elektronischen Bundesanzeiger
Entlastung für den Mittelstand (GmbH und GmbH & Co. KG)
Die Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH senkt in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz mit Wirkung ab 1. Oktober 2009 die Preise für die verpflichtende Offenlegung von Jahresabschlüssen im elektronischen Bundesanzeiger. Künftig wird wird der Fixpreis bei Anlieferung des Jahresabschlusses im Standardformat XML/XBRL 30 EUR statt bisher 35 EUR für kleine Gesellschaften und 48 EUR statt bisher 55 EUR für mittelgroße Gesellschaften betragen. Die Unterlagen müssen elektronisch beim Bundesanzeiger eingereicht werden, nur für eine Übergangszeit bis Ende 2009 ist die Papierform noch gestattet. Da der Bearbeitungsaufwand je nach geliefertem Datenformat unterschiedlich ist, hängt die Höhe des Entgelts für die Veröffentlichung vom Anlieferungsformat ab. Etwa 80 % aller Unternehmen nutzen bereits das kostengünstige Standardformat XML/XBRL. Durch die Preissenkungen wird die Offenlegung des Jahresabschlusses für die weitaus meisten der kleinen und mittelgroßen offenlegungspflichtigen Gesellschaften deutlich günstiger. Wir übernehmen Ihre Veröffentlichung. Sprechen Sie uns an!
Aktuelle Richtsatzsammlung 2008
Ob Ihr Betrieb auffällig ist, entscheidet die Finanzverwaltung oftmals bis zum heutigen Tag durch den Vergleich von Kennzahlen für Ihren Betrieb mit der amtlichen Richtsatzsammlung (Branchenwerte). Die aktuelle Richtsatzsammlung finden Sie hier:
Abzugsbeschränkung für häusliches Arbeitszimmer verfassungswidrig?
Mit Beschluss vom 25.08.2009 hält der Bundesfinanzhof es für ernstlich zweifelhaft, ob die Vorschrift des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG betreffend der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer in der Fassung ab VAZ 2007 verfassungsgemäß ist. Den Volltext der Entscheidung finden sie hier.
http://www.bundesfinanzhof.de/www/entscheidungen/2009.9.16/6B6909.html Bei Fragen sprechen Sie uns an!
Tatsächliche Verständigung in der Betriebsprüfung
In Fällen unmöglicher und erschwerter Sachverhaltsermittlung gestattet es die Rechtsprechung, die Steuerbemessungsgrundlage auf Basis einer "tatsächlichen Verständigung" mit den Finanzbehörden auszuhandeln und für beide Seiten verbindlich festzulegen. Das Procedere und die nötige Form entnehmen Sie dem aktuellen BMF-Schreiben vom 30.07.2008.
Berücksichtigung haushaltsnaher Dienstleistungen ab 2009
Ab dem Kalenderjahr 2009 ist die Berücksichtigung von haushaltsnahen Dienstleistungen (z.B. Handwerkerleistungen am selbstgenutzen Eigenheim) erheblich verbessert und erweitert worden. Die Berücksichtigung unterbleibt jedoch in vielen Einkommensteuerveranlagungen aus Unwissenheit. Nicht bei Ihnen, denn wir informieren Sie rechtzeitig und umfassend.
Entfernungspauschale - Neues Anwendungsschreiben
Nach der Entscheidung des BVerfG ist grundsätzlich die Entfernungspauschale wie bis 2006 ab dem 1. km zu gewähren. Mit aktuellem Schreiben vom 31.08.2009 informiert der BMF über die Anwendung und Umsetzung der neuen "alten" Regelung.
Aufbewahrungsfristen - wie lange muß ich Geschäftsunterlagen archivieren?
Jeder Kaufmann ist verpflichtet, geschäftliche Unterlagen über einen bestimmten Zeitraum
aufzubewahren. Man unterscheidet dabei Fristen von sechs und zehn Jahren. Folgendes Merkblatt gibt Ihnen eine Übersicht über die nach handels- und steuerrechtlichen Vorgaben zu beachtenden Aufbewahrungspflichten.
Ihr Ansprechpartner bei der NRW-Bank (Fördermittelberatung)
Haben Sie eine größere Investition geplant und kommen zur Finanzierung ggf. öffentliche Fördermittel in Betracht, so knüpfen wir gerne den Kontakt und unterstützen Sie mit unserem know-how und entsprechender Aufbereitung Ihrer Zahlen. Ihre Ansprechpartner bei der NRW-Bank finden Sie hier:
Betriebsprüfungsordnung BpO
Wie läuft eine Betriebsprüfung eigentlich ab? Welche Rechte und Pflichten habe ich? Wie kann ich mit dem Prüfer umgehen und welche Verfahrenschritte sind in einer laufenden Betriebsprüfung zu beachten? In allen diesen Fragen möchten wir Ihr kompetenter Ansprechpartner und Interessenvertreter sein. Allgemein können wir Sie mit dem Text der BpO vorab informieren:
Fragen und Antworten zum Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung
Mit Schreiben vom 23.01.2008 informiert der BMF über Ihre Rechte und Pflichten bei Archivierung und Datenzuverfügungstellung im Rahmen der neuen digitalen Betriebsprüfung. Bei Fragen sprechen Sie uns als Ihren Interessenvertreter gerne an.
Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Mit der Förderdatenbank des Bundes im Internet gibt die Bundesregierung einen vollständigen und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Benutzen Sie dazu den folgenden Link:
Informationen für Existenzgründer
Nachfolgende Informationen haben wir insbesondere für Sie als Existenzgründer zusammengestellt. Gerne geben wir für Sie auch die fachkundige Stellungnahme zum Antrag auf Existenzgründungszuschuss bei der Bundesagentur für Arbeit ab. Bitte sprechen Sie uns an!
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