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Steuerberater Dortmund News
1-Prozent-Regel greift nicht automatisch - neues Urteil schränkt Anwendung ein

Das Finanzamt darf nicht einfach davon ausgehen, dass ein Dienstwagen auch privat genutzt wird, entschied jetzt der Bundesfinanzhof in seinem aktuellen Urteil vom 21.04.2010 (Az VI R 46/08). Grundsätzlich gilt: Dürfen Arbeitnehmer einen Firmenwagen auch privat nutzen, müssen sie den geldwerten Vorteil nach der sog. 1%-Regel (monatlich 1% des Bruttolistenpreises) versteuern. Wurde jedoch, wie im Urteilsfalle, die Privatnutzung arbeitsvertraglich ausgeschlossen, so darf der Fiskus zukünftig nicht einfach unterstellen, dass der Dienstwagen auch in der Freizeit gefahren wird. Vielmehr müssen die Umstände jedes Einzelfalles geprüft werden. Darauf wurde in der Vergangenheit, wie auch wir in unserer Praxis bestätigen können, allzu gerne verzichtet. Dieser Handhabung schiebt der BFH nun einen Riegel vor. Sollten auch Sie mit dieser Problematik zu tun haben, helfen wir Ihnen als Ihre Steuerberater und Wirtschaftsprüfer im Raum Dortmund und Sundern gerne und erläutern Ihnen den Anwendungsbereich dieser Rechtsprechung, sowie helfen Ihnen notfalls auch bei deren Durchsetzung. Sprechen Sie uns an! 
23.08.2010







 













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