Der mit dem Steuerbürokratieabbaugesetz vom 24.12.2008 eingeführte § 5b EStG regelt, dass Betriebe Ihre Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2010 beginnen (im Normalfalle also erstmals für das Geschäftsjahr 2011) elektronisch an das Finanzamt übermitteln müssen. Dies gilt auch für sog. Einnahmen-Überschussrechner gem. § 4 Abs. 3 EStG.
Zu Einzelheiten verweisen wir auf das BMF-Schreiben vom 19.01.2010, dass die Form und den Inhalt regelt. Wir als Ihr Steuerberater in Dortmund und Sundern bieten Ihnen diesen Service selbstverständlich mit der aktuellsten Software der DATEV eG an. Bitte sprechen Sie uns an!