Verlierer der Erbschaftsteuerreform ab dem 01.01.2009 sind die entfernten Verwandten (z.B. Neffen und Nichten) und Nichtverwandte (z.B. nichteheliche Lebensgemeinschaften). Dieser Personenkreis kommt nur in den Genuss eines Freibetrages von € 20.000, während der Steuersatz zur Erbschaftsteuer schnell auf 30% oder sogar 50% steigt. Gewinner der Reform ist die "Kernfamilie". Dazu gehören insbesondere die Kinder, wobei Adoptivkinder wie die leiblichen Kinder gleichbehandelt werden.
Interessanterweise gilt dieses Privileg auch für die Erwachsenenadoption. Wir zeigen Ihnen gerne, welche zivilrechtlichen und steuerlichen Dinge es zu beachten gilt und unterstützen Sie in der Umsetzung. Bitte sprechen Sie uns an.
