Unternehmer stehen leider immer wieder vor dem Problem, dass Kunden ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Dies beeinträchtigt die eigene Zahlungsfähigkeit. Im Rahmen der Soll-Versteuerung zur Umsatzsteuer muß der Unternehmer überdies die Umsatzsteuer bereits dann abführen, wenn der Kunde noch gar nicht bezahlt hat. Hiervon abweichend kann der Unternehmer gem. § 20 UStG die Ist-Versteuerung (nach vereinnahmten Entgelten) beantragen. Mit Wirkung zum 01.07.2009 wurde durch das "Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung" die maßgebliche Jahresumsatzgrenze von bisher € 250.000 auf € 500.000 angehoben.
Sprechen Sie uns an, wir stellen für Sie den Antrag auf Ist-Versteuerung.
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