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Steuerberater Dortmund News
Problematik der Steuerhinterziehung trotz Abzugsteuer im Ausland

Zum (deutschen) Kapitalertragsteuerabzug und der daraus folgenden abgeltenden Wirkung der Kapitalertragsteuer für die Einkommensteuer (Abgeltungsteuer ab VAZ 2009) sind ausschließlich deutsche Kreditinstitute oder Zahlstellen verpflichtet. Banken im Ausland, wie z.B. in der Schweiz und in Lichtenstein, behalten keine deutsche Kapitalertragsteuer ein, so dass die abgeltende Wirkung der Abzugsteuer hier nicht zur Anwendung kommt. Derartige Zinseinkünfte aus dem Ausland sind in vollem Umfang zu deklarieren und der Einkommensteuer nach deutschem Recht zu unterwerfen.

Gerne helfen wir Ihnen bei einer Nacherklärung bzw. Selbstanzeige dieser Einkünfte und zeigen Ihnen den Weg, wie Straffreiheit auch bei der korrekten Nacherklärung erreicht werden kann.

Erste Hinweise finden Sie hier. Bitte sprechen Sie uns als Ihren Steuerberater und Wirtschaftsprüfer im Raum Dortmund und Sundern persönlich an und vereinbaren Sie einen Termin.
10.08.2010







 













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