In einer senatsübergreifenden Grundsatzentscheidung hat der große Senat des Bundesfinanzhofs in München mit Beschluß vom 21. September 2009 (GrS 1/06) das bislang geltende Aufteilungsverbot des § 12 EStG für gemischt beruflich und privat veranlasste Aufwendungen (z.B. Seminarreise mit touristischem Hintergrund, häuslicher PC etc.) aufgehoben. Die Finanzverwaltung akzeptiert nunmehr diese neuen Grundsätze und hat mit eigenem BMF-Schreiben vom 06.07.2010 hierzu Stellung genommen und Hinweise zur Aufteilung gegeben bzw. Grenzen der Anwendung gesetzt. Sollten Sie einen entsprechenden Anwendungsfall haben, sprechen Sie uns als Ihren Steuerberater in Dortmund bzw. Sunden an. Wir helfen Ihnen gerne!
18.08.2010
