Die Urlaubszeit rückt näher, und damit auch immer wieder dir Frage, ob man ggf. sein eigenes Feriendomizil erwerben soll? Die Wohnung am Meer oder das Haus in den Bergen, teilweise eigengenutzt, teilweise vermietet, kann auch zum Steuersparen eingesetzt werden. Allerdings sieht der Fiskus derartigen Luxus nur bedingt gerne und vermutet allzuoft Liebhaberei und private Motive mit der Verlusterzielung aus derartigen Objekten.
Nur wer sich an strikte Regeln hinsichtlich Vermarktung und Nutzung hält, kommt mit dem Steuersparmodell durch. Was ansonsten noch hinsichtlich Umsatzsteuer etc. zu beachten ist, erklären wir Ihnen als Ihr Steuerberater in Dortmund und Sundern gerne in einem persönlichen Gespräch.
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