Aufgrund der Altersstruktur in der Bevölkerung gilt es in den kommenden Jahren vermehrt Erbgänge und Vermögensübertragungen auf nachfolgende Generationen zu bewältigen. Insbesondere bei Vorhandensein von Betriebsvermögen und Beteiligungen an Gesellschaften ist dabei die Gradwanderung zwischen möglichst günstiger, d.h. zumeist unentgeltlicher Übertragung ohne steuerliche Folgen aus Sicht der Übernehmer bei gleichzeitiger Sicherung der Altersversorgung für den oder die Übergeber sicherzustellen. Ein beliebtes Instrument in diesem Zusammenhang ist die Übertragung von Vermögenseinheiten gegen Versorgungsleistungen (z.b. in Form der Zusage einer Versorgungsrente).
In der Rechtsanwendung wurde mit Schreiben des BMF vom 11.03.2010 der sog. 3. Rentenerlass in einigen wichtigen Punkten geändert. Wir als Ihr Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwalt in Dortmund und Sundern erklären Ihnen gerne, was sich geändert hat und wie wir dies für Sie nutzen und umsetzen können. Bitte sprechen Sie uns an!