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Steuerberater Dortmund News
Einrichtung eines elektronischen Portals zur Antragstellung

Seit dem 01.01.2010 läuft das Vorsteuer-Vergütungsverfahren in den EU-Staaten auf einer neuen verfahrenstechnischen Grundlage. Ab diesem Zeitpunkt sind Vergütungsanträge nicht mehr in Papierform und unmittelbar im Erhebungsstaat zu stellen, sondern zentralisiert über das elektronische Portal des Ansässigkeitsstaates des Unternehmers. In Deutschland ansässige Unternehmer stellen den Vergütungsantrag für gezahlte Vorsteuern aus anderen EU-Staaten nunmehr bis zum 30.09. des Folgejahres an das Bundeszentralamt für Steuern.

Zu dem Onlineportal finden Sie hier.

Über den Eingang des Antrages erhält der Antragsteller eine elektronische Empfangsbestätigung. Nach einer Formalprüfung dort wird der Antrag an den entsprechenden Mitgliedsstaat weitergeleitet. Für die dortige Bearbeitung ist mit einer Bearbeitungszeit von 4-8 Monaten zu rechnen.

Gerne helfen wir Ihnen als Ihr Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Dortmund auch in diesen Fragen weiter. Sprechen Sie uns an.








 













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